Schneeräumung
Streuen von Flächen
Kontrollfahrten
Bereitstellung & Lagerung von Streugut
Dokumentation (bei gewerblichem Winterdienst)

FAQ’s
Wer ist verantwortlich?sel-fi2025-08-15T11:50:45+02:00
-
Eigentümer → kann die Pflicht auf Mieter oder Hausmeisterservice übertragen
-
Bei Wohnanlagen übernimmt oft ein Hausmeisterdienst oder Winterdienstanbieter diese Aufgabe
-
In Städten und Gemeinden gelten kommunale Satzungen, die genau regeln, was wo zu tun ist
Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?sel-fi2025-08-15T11:51:01+02:00
Die Verkehrssicherungspflicht schreibt vor, dass bei Schnee und Glätte rechtzeitig geräumt und gestreut wird:
-
In der Regel werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr
-
Bis etwa 20:00 Uhr – bei Bedarf auch öfter
-
Bei Dauer- oder Neuschnee: wiederholte Einsätze möglich

