Winterdienst2025-11-25T19:56:26+01:00

Schneeräumung

  • Gehwege, Zufahrten, Eingänge und Zugänge zu Müllplätzen werden von Schnee befreit.
  • Flächen wie Hofeinfahrten, Parkplätze, Treppen und Gehwege rund ums Haus werden mit Schneeschiebern oder Maschinen geräumt.
  • Bei starkem Schneefall kann mehrmals täglich geräumt werden.

Streuen von Flächen

  • Frühmorgendliche und regelmäßige Kontrollen bei Glatteisgefahr
  • Wetter- und Temperaturüberwachung

Kontrollfahrten

  • Streugut wird ausgebracht, um Glätte vorzubeugen oder zu beseitigen.
  • Mögliche Streumittel:
  • Streusalz (nur dort, wo erlaubt)
  • Splitt, Sand oder Granulat (in vielen Gemeinden bevorzugt)
  • Auch Treppen, Rampen oder Eingänge müssen gestreut werden.

Bereitstellung & Lagerung von Streugut

  • Vorratshaltung von Streusalz oder Splitt
  • Aufstellen von Streugutbehältern (z. B. bei größeren Anlagen)

Dokumentation (bei gewerblichem Winterdienst)

  • Zeit und Art der Einsätze werden dokumentiert
  • Wichtiger Nachweis im Fall von Unfällen oder Haftungsfragen

FAQ’s

Wer ist verantwortlich?2025-08-15T11:50:45+02:00
  • Eigentümer → kann die Pflicht auf Mieter oder Hausmeisterservice übertragen

  • Bei Wohnanlagen übernimmt oft ein Hausmeisterdienst oder Winterdienstanbieter diese Aufgabe

  • In Städten und Gemeinden gelten kommunale Satzungen, die genau regeln, was wo zu tun ist

Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?2025-08-15T11:51:01+02:00

Die Verkehrssicherungspflicht schreibt vor, dass bei Schnee und Glätte rechtzeitig geräumt und gestreut wird:

  • In der Regel werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr

  • Bis etwa 20:00 Uhr – bei Bedarf auch öfter

  • Bei Dauer- oder Neuschnee: wiederholte Einsätze möglich

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